Mertens Der Ruhestandsplaner Altersvorsorge mit Plan

Mertens - Der Ruhestandsplaner

Altersvorsorge mit Plan

 0 173 95 3 95 11

rechtliche Vorsorge

Wer darf handeln?


Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Testament / Sorgerechtsverfügung

Darum geht es in der rechtlichen Vorsorge:

  • Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung: mit einer Unterschrift legen Sie fest, wer Sie betreuen soll!
  • Patientenverfügung: Sie bestimmen über Ihre Behandlung!
  • Testament / Sorgerechtsverfügung: Sie selbst verfügen, wer nach Ihrem Tod erben soll und wer sich um Ihre minderjährigen Kinder kümmert!

Verdrängen ist auch keine Lösung: Patientenverfügung

Verdrängen ist auch keine Lösung: Patientenverfügung

Wer selbstbestimmt leben will, muss weiterdenken. Ein Schicksalsschlag oder eine ernste Krankheit kann jeden treffen. Daher ist es sinnvoll, rechtzeitig vorzusorgen für den Fall, dass man seine Angelegenheiten vorübergehend oder sogar auf Dauer nicht selbst regeln kann. Denn trotz aller Fortschritte heilt die moderne Medizin auch heute noch nicht jede Krankheit. Manchmal heißt das Behandlungsziel...mehr ]


Beratungstermin vereinbaren

Beratungstermin vereinbaren

Rückruf-Wunsch

Rückruf-Wunsch

Wie sind Sie am besten erreichbar: