Die Altersvorsorge endet nicht mit dem Eintritt in das Rentenalter.
Die private Rentenversicherung garantiert für die versicherte Person eine lebenslange Rentenzahlung. Das sogenannte "Langlebigkeitsrisiko" trägt der Versicherer. Stirbt die versicherte Person vor dem Rentenbeginn, werden in der Regel die Beiträge mit den zuteilten Gewinnanteilen ausbezahlt. Stirbt die versicherte Person nach dem Rentenbeginn, wird entweder das restliche vorhandene Kapital ausgezahlt oder die volle Rente bis zum Ende der vereinbarten Garantiezeit an die Hinterbliebenen weitergezahlt.
Bei Finanz- und Bankprodukten steht zum Rentenbeginn ein Kapitalbetrag zur Verfügung. Von diesem Kapitalbetrag können Sie sich jetzt monatlich einen bestimmten Geldbetrag als "Rente" auszahlen lassen. Wie hoch diese "Rente" sein kann, zeigt Ihnen dieses Beispiel:
Kapital: 100.000 EUR, Verzinsung: 3% während der gesamten Laufzeit
monatliche "Rente" ohne Kapitalverzehr:
250,00 EUR
die Rente wird auch lebenslang in dieser Höhe gezahlt. Das Kapital bleibt erhalten.
monatliche "Rente" mit Kapitalverzehr nach 15 Jahren:
688,64 EUR
die Rente wird 15 Jahre gezahlt, dann ist das Kapital verbraucht.
monatliche "Rente"mit Kapitalverzehr nach 25 Jahren:
472,11 EUR
die Rente wird 25 Jahre gezahlt, dann ist das Kapital verbraucht.
Das "Langlebigkeitsrisiko" tragen Sie! Sie müssen festlegen, wie lange Sie noch leben!